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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EMENO Batteries GmbH
Langenfelder Straße 93
22769 Hamburg
Tel.: +49(0)40 696563-48
Fax.:+49(0)40 696563-76
E-Mail: info@emeno.de

GF – Wojtek Kerschke
HRB – 98209 Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.:DE250030882

§ 1 Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen und /oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

Wir erstellen anhand der vom Kunden angegebenen Anforderungen und Spezifikationen und ggf. durchgeführter eigener Untersuchungen ein Angebot, an das wir für den Zeitraum von 5 Tagen gebunden sind. Der Kunde kann das Angebot in Textform annehmen (per Email, Fax, Brief). Ändert er den Inhalt des Angebotes oder versäumt der Kunde die Annahmefrist, gilt dies zunächst als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot des Kunden. Daneben besteht die Möglichkeit unsererseits, einen Auftrag durch Auftragsbestätigung anzunehmen, soweit die vom Kunden vorgegebenen Angebotsinhalte für uns akzeptabel sind. Auch dann gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 § 3 Preise

Von uns angebotene Preise enthalten je nach Auftrag den Kaufpreis, sowie Kosten für die Entwicklung der Produkte und ggf. anfallende Auslagen, Schulungen, Installation oder sonstige Nebenleistungen einschließlich notwendiger Beratungen, Planungen, Reisen zum Kunden oder von ihm benannter Orte, z.B. zur Begutachtung, Beratung, Besichtigung etc.. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, sind die Preise netto.

Soweit die Erstellung des Angebotes bereits Kosten verursacht, wird dies zuvor mit dem Kunden vereinbart.

Des Weiteren enthält unser Angebot die Kosten für die Verpackung, soweit diese gesondert berechnet werden.

Kosten für ggf. erforderliche Genehmigungen sowie Zölle etc. gehen zu Lasten des Kunden, wie auch ggf. anfallende Einfuhrumsatzsteuer, etc.

§ 4 Gefahrtragung, Versicherungspflicht des Kunden

Wir liefern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bei Lieferungen innerhalb Deutschlands EXW und ins Ausland („Ex Works“ – „Ab Werk“ (c/o Elb Logistics GmbH, Gutenbergring 45, 22848 Norderstedt bei Hamburg, Deutschland bzw. Wamtechnik Sp. z o.o. , ul. Techniczna Nr.2 PL-05-500 Piaseczno, Polen)

Der Kunde ist für eine Transportversicherung selbst verantwortlich, da insoweit von uns keine Haftung übernommen wird, sobald die Gefahr auf den Kunden übergeht.

§ 5 Behördliche Genehmigungen

Der Kunde ist verpflichtet, für ggf. nötige behördliche Genehmigungen betreffend das Produkt (z.B. für dessen Ausfuhr) selbst zu sorgen, Wir wirken, soweit notwendig, daran mit, dass die Voraussetzungen der Genehmigung vorliegen. Kosten dafür sowie das Risiko der Verweigerung der Genehmigung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Wir liefern gegen Vorkasse. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag rein netto binnen 10 Tagen zu zahlen. Skonto gewähren wir nur nach vorheriger Vereinbarung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum unser Eigentum.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Wir ermächtigen widerruflich den Käufer, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Verhält sich der Käufer uns gegenüber vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für uns verwahren.

Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die uns zustehenden Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Käufer haftet uns gegenüber für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns diese Kosten zu erstatten.

Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um 10 % übersteigt. 

§ 8 Mängelhaftung

Die gesetzliche Frist für die Mängelhaftung beträgt zwei Jahre. Diese wird hiermit vertraglich eingeschränkt wie folgt: Die Mängelhaftung für Sach- und Rechtsmängel sowie ggf. digitale Produkte und digitale Elemente wird auf ein Jahr reduziert.

Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht:

  • Für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen
  • Für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
  • Für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Für die Übernahme von Garantien oder Leistungserfolgen
  • Für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Für den Fall fest vereinbarter Liefertermine.

§ 10 Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung, sowie ein Zurückbehaltungsrecht, kann uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn es sich um von uns unbestrittene oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

§ 11 Geistige und technische Schutzrechte

Wir erstellen u.U. Pläne, Zeichnungen, Konzepte, Berechnungen usw. (Dokumente). Die Rechte daran liegen ausschließlich bei uns. Soweit es zu einem Vertragsschluss kommt, wird Ihnen ein einfaches Nutzungsrecht übertragen, soweit an unseren Dokumenten oder anderen Arbeitsergebnissen Schutzrechte (Urheberrecht, Design/Geschmacksmusterschutz, Gebrauchsmusterschutz, Patent) entstehen kann. Wir sind zur Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern/Designs allein berechtigt, aber nicht verpflichtet. Soweit in Zusammenarbeit mit dem Kunden geistige oder technische Schutzrechte entstehen, sind diese in Ansehung der unteilbaren gemeinsamen Ergebnisse für jeden Beteiligten vollständig verwertbar, wobei die Anmeldung von Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern/Designs dann von uns mit dem Kunden gemeinsam gegen Teilung der Kosten zu erfolgen hat. Verzichten wir auf die Anmeldung, so verzichtet auch der Kunde es sei denn, er nimmt die Anmeldung unter Übernahme aller Kosten für uns und sich selbst vor.

Kommt nach Erstellung von Dokumenten keine Vereinbarung zustande, sind die diese und alle sonstigen Arbeitsergebnisse unverzüglich an uns zurückzugeben, Dateien zu löschen. Auf etwaige Zurückbehaltungsrechte verzichtet der Kunde.

Die Weitergabe der Dokumente und Arbeitsergebnisse an Dritte ist untersagt, soweit dies nicht zur Durchführung eines Vertrages mit uns erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller von uns an ihn übermittelten Informationen und Dokumente und Arbeitsergebnisse. Dies gilt insbesondere für Prototypen usw., bei denen ggf. eine Patentierbarkeit oder Designschutz möglich sind. Diese sind erst nach Abschluss der Entwicklung und nach ausdrücklicher Zustimmung durch uns der Öffentlichkeit zuzuführen, damit uns die Gelegenheit für eventuelle Anmeldungen von Schutzrechten ermöglicht wird. Unsere Zustimmung gilt als erteilt, wenn wir nicht binnen eines Monats nach ausdrücklicher Aufforderung das Schutzrecht angemeldet oder die Erklärung abgegeben haben, dass wir kein Schutzrecht anmelden. Entsprechendes gilt für gemeinsam erarbeitete Arbeitsergebnisse. Die Weitergabe sowie verfrühte Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen, auch im Rahmen der Einholung von Alternativangeboten, führt zu Schadensersatzansprüchen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die bei uns ggf. bestellte Komponente mit dem Endprodukt ohne Verletzung von Schutzrechten des Herstellers des Endproduktes oder dessen Haftungs- und Garantiebedingungen möglich ist.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg.

§ 13 Schriftform

Für Vereinbarungen mit uns gilt die Schriftform insoweit, als dass diese auch gewahrt ist, wenn Faxe oder Dokumente im PDF-Format mit Unterschriften versehen gewechselt werden.

§ 14 Hinweistext für Hersteller nach § 18 BattG:

Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.

Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.

Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.

Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter www.batteriegesetz.de.

Stand 2/2022